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Die Gesetzesänderungen zum 1. September 2009
Dienstag, 1. September 2009
Regeln und Gesetze braucht jede Art von Zusammenleben. Das fängt im Kleinen an, also in der Familie bzw. dem Unternehmen und steigert sich hoch bis in eine ganze Gesellschaft. Damit das Ganze funktioniert – gibt es klare Regeln. An die müssen sich alle halten, sonst gibt es Chaos im Zusammenleben bzw. Ärger. Damit auch in unserer Gesellschaft ein gewisses Maß an Recht und Ordnung herrscht – gibt es ebenfalls Regeln und Gesetze. Die werden vom Gesetzesgeber von Zeit zu Zeit überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. So wieder geschehen zum 1. September 2009.
Der Stichtag bringt gleich eine ganze Reihe von Veränderungen mit sich. Angefangen von der Glühbirne, über den Arbeitnehmerdatenschutz bis hin zur Patientenverfügung.
Damit wir uns aber auch an die bestehenden Gesetze halten können bzw. uns im Fall der Fälle darauf berufen können – müssen wir sie kennen bzw. wissen, dass es da etwas gibt.
Die wichtigsten Gesetzesänderungen kurz und knapp auf einen Blick gibt es hier.
•Transparenz im Datenschutz
Der so sensible Bereich des Datenschutzes wird verbessert. So ist nach dem neuen Gesetz die Weitergabe bzw. der Handel mit persönlichen Daten nur noch für den Fall erlaubt, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat. Die Einwilligung muss festgehalten werden – liegt keine schriftliche Einwilligung vor, muss die Einwilligung grundsätzlich und ausdrücklich bestätigen werden bzw. elektronisch protokolliert werden. Das gilt auch, wenn Daten für Werbezwecke genutzt werden sollen. Das Gesetz regelt auch den Umgang mit Daten von Beschäftigten neu.
So ist neu geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen konkreten Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf. Für einen Datenschutzbeauftragten gilt ein besonderer Kündigungsschutz, so kann er während seiner Amtszeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
•Aktionärsrechte
Für alle Aktionäre gibt es ab sofort mehr Informationen aus den Unternehmen. Zukünftig müssen die Gesellschaften alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen auch auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Weiterhin können Aktionäre aktiv an der Hauptversammlung per Online-Zuschaltung, Stimmabgabe per Briefwahl oder auf elektronischem Wege teilnehmen.
•Investitionen in moderne Netze
Damit der durch Windenergieanlagen gewonnene Strom zum Verbraucher transportiert werden kann bzw. auch wegen neuer, hocheffizienter konventioneller Kraftwerke und des zunehmenden EU-weiten Stromhandels, ist ein Ausbau der Stromnetzes insbesondere der Hochspannungsleitungen erforderlich. Das Energieleitungsausbaugesetz beschleunigt jetzt die Planungs- und Genehmigungsverfahren für insgesamt 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380kV). Im Rahmen von vier Pilotprojekten wird die Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen getestet. Im Gesetz sind ebenfalls die Verstärkung und Optimierung von bestehenden Leitungen, sowie der Einsatz neuer Technologien, wie zum Beispiel der Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGU) im Netz, geregelt.
•Glühbirnen-Verbot
Am 1. September tritt die erste Stufe des EU-Glühbirnenverbots in Kraft. Damit dürfen ab sofort keine traditionellen Glühbirnen mit einer Leistungsstärke von 100 Watt und mehr in der EU vertrieben bzw. importiert werden. Auch matte Glühbirnen sollen vom Markt verschwinden. Die im Einzelhandel noch vorhandenen Warenbestände dürfen noch verkauft werden, bis sie erschöpft sind.
•Verbraucherschutz beim Telefonieren
Verbraucher sind nun noch besser vor „untergeschobenen“ Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) geschützt. Bisher konnte die Betreibervorauswahl einfach auf Zuruf eines Dritten hin umgestellt werden. Ab sofort muss die Umstellung schriftlich veranlasst oder bestätigt werden.
•Kostenloser Impfschutz
Die Schutzimpfung gegen die neue Influenza A/H1N1 ist für alle Versicherten kostenlos.
Für jeden Versicherten, der sich impfen lassen möchte ist damit sichergestellt, dass ihm keine zusätzlichen Kosten entstehen. Darüber hinaus gilt, die Krankenkassen übernehmen insgesamt für bis zu 50 Prozent der Versicherten die Kosten. Lassen sich mehr als 50 Prozent der Versicherten impfen, dann werden die Mehrkosten von Bund und Ländern getragen.
(Das Gesetz ist bereits am 22. August 2009 in Kraft getreten.)
•Solarium-Verbot für Minderjährige
Zu viel UV-Strahlung kann schlecht für die Haut und damit für die Gesundheit sein. Vor allem die zunehmende Zahl von Hautkrebs-Erkrankungen, die oft auf zu intensive und zu viel UV-Strahlung zurückgeführt wird, spricht eine sehr eindeutige und bedenkliche Sprache. Mit dem Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung sollen besonders auch junge Menschen und deren Gesundheit geschützt werden. So dürfen Minderjährige ab sofort nicht mehr auf die Sonnenbank.
•Straßenverkehrsordnung
Es fallen einige Straßenverkehrsschilder weg. So wird zum Beispiel das Schild für beschrankten Bahnübergang, Ersatzlos gestrichen. Sowohl der beschrankte, wie der unbeschrankte Bahnübergang wird zukünftig von einem dreieckigen Warnzeichen mit Zug-Abbildung signalisiert.
Auch für Fahrradfahrer gibt es neue Regelungen. So dürfen zukünftig nur noch maximal zwei Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in einem Fahrradanhänger befördert werden. Ist ein Radweg vorhanden, so muss der mit dem Anhänger auch benutzt werden. Das gesetzliche Tempolimit auf Fahrradstraßen beträgt ab dem 01. September 2009 nur 30 km/h. Erstmals werden Inline-Skater und Rollschuhfahrer ausdrücklich in der StVO genannt und ab sofort wie Fußgänger behandelt. Sie dürfen außerhalb des Fußweges am rechten Straßenrand in Fahrtrichtung fahren, wenn das neue Zusatzschild „Inline frei“ dies erlaubt.
•Klarheit im Familienrecht
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen ist grundlegend reformiert worden.So ist für alle Streitigkeiten im Bereich Ehe und Familie bzw. aus dem Verhältnis von Eltern und Kindern ein großes Familiengericht zuständig. Das ist ebenfalls zuständig für Fragen zum Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht und Versorgungsausgleich. Damit sollen diese Fälle vereinfacht, gleichzeitig Verfahren beschleunigt und damit vor allem betroffene Kinder entlastet werden.
•Scheidungsrecht
Bei einer Scheidung soll zukünftig mehr Gerechtigkeit vor allem in Fragen des Vermögensausgleichs herrschen. Dafür soll das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sorgen. Ab sofort gelten zum Beispiel einheitliche Stichtage für die Berechnung von Zugewinn- oder Ausgleichsforderungen.
Darüber hinaus sollen auch Rentenansprüche gleich und damit gerechter unter den Geschiedenen aufgeteilt werden. Schulden, die mit in die Ehe gebracht wurden, werden zukünftig nicht mehr mit dem Zugewinn verrechnet. Das neue Gesetz findet auf alle Scheidungen Anwendung, die ab dem 01.09.2009 eingeleitet werden.
•Patientenverfügung
Bei der Anordnung von lebenserhaltenden Maßnahmen hat der Wille des Patienten nun immer Vorrang. Mit einer Patientenverfügung kann nun jeder klare seinen Willen kundtun und festhalten. Jeder Erwachsene kann schriftlich festhalten, ob er bestimmte ärztliche Behandlungen wünscht, für den Fall, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
•Neue Schlichtungsstelle
Streitigkeiten mit dem eigenen Anwalt, können zukünftig vor die neue „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ gebracht werden. Die Auseinandersetzung kann somit von einem unparteiischen Schlichter schnell und kostengünstig beigelegt werden.
Alle Änderungen auf einen Blick finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung .
Damit wir uns aber auch an die bestehenden Gesetze halten können bzw. uns im Fall der Fälle darauf berufen können – müssen wir sie kennen bzw. wissen, dass es da etwas gibt.
Die wichtigsten Gesetzesänderungen kurz und knapp auf einen Blick gibt es hier.
•Transparenz im Datenschutz
Der so sensible Bereich des Datenschutzes wird verbessert. So ist nach dem neuen Gesetz die Weitergabe bzw. der Handel mit persönlichen Daten nur noch für den Fall erlaubt, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat. Die Einwilligung muss festgehalten werden – liegt keine schriftliche Einwilligung vor, muss die Einwilligung grundsätzlich und ausdrücklich bestätigen werden bzw. elektronisch protokolliert werden. Das gilt auch, wenn Daten für Werbezwecke genutzt werden sollen. Das Gesetz regelt auch den Umgang mit Daten von Beschäftigten neu.
So ist neu geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen konkreten Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf. Für einen Datenschutzbeauftragten gilt ein besonderer Kündigungsschutz, so kann er während seiner Amtszeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
•Aktionärsrechte
Für alle Aktionäre gibt es ab sofort mehr Informationen aus den Unternehmen. Zukünftig müssen die Gesellschaften alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen auch auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Weiterhin können Aktionäre aktiv an der Hauptversammlung per Online-Zuschaltung, Stimmabgabe per Briefwahl oder auf elektronischem Wege teilnehmen.
•Investitionen in moderne Netze
Damit der durch Windenergieanlagen gewonnene Strom zum Verbraucher transportiert werden kann bzw. auch wegen neuer, hocheffizienter konventioneller Kraftwerke und des zunehmenden EU-weiten Stromhandels, ist ein Ausbau der Stromnetzes insbesondere der Hochspannungsleitungen erforderlich. Das Energieleitungsausbaugesetz beschleunigt jetzt die Planungs- und Genehmigungsverfahren für insgesamt 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380kV). Im Rahmen von vier Pilotprojekten wird die Erdverkabelung von 380-kV-Leitungen getestet. Im Gesetz sind ebenfalls die Verstärkung und Optimierung von bestehenden Leitungen, sowie der Einsatz neuer Technologien, wie zum Beispiel der Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGU) im Netz, geregelt.
•Glühbirnen-Verbot
Am 1. September tritt die erste Stufe des EU-Glühbirnenverbots in Kraft. Damit dürfen ab sofort keine traditionellen Glühbirnen mit einer Leistungsstärke von 100 Watt und mehr in der EU vertrieben bzw. importiert werden. Auch matte Glühbirnen sollen vom Markt verschwinden. Die im Einzelhandel noch vorhandenen Warenbestände dürfen noch verkauft werden, bis sie erschöpft sind.
•Verbraucherschutz beim Telefonieren
Verbraucher sind nun noch besser vor „untergeschobenen“ Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) geschützt. Bisher konnte die Betreibervorauswahl einfach auf Zuruf eines Dritten hin umgestellt werden. Ab sofort muss die Umstellung schriftlich veranlasst oder bestätigt werden.
•Kostenloser Impfschutz
Die Schutzimpfung gegen die neue Influenza A/H1N1 ist für alle Versicherten kostenlos.
Für jeden Versicherten, der sich impfen lassen möchte ist damit sichergestellt, dass ihm keine zusätzlichen Kosten entstehen. Darüber hinaus gilt, die Krankenkassen übernehmen insgesamt für bis zu 50 Prozent der Versicherten die Kosten. Lassen sich mehr als 50 Prozent der Versicherten impfen, dann werden die Mehrkosten von Bund und Ländern getragen.
(Das Gesetz ist bereits am 22. August 2009 in Kraft getreten.)
•Solarium-Verbot für Minderjährige
Zu viel UV-Strahlung kann schlecht für die Haut und damit für die Gesundheit sein. Vor allem die zunehmende Zahl von Hautkrebs-Erkrankungen, die oft auf zu intensive und zu viel UV-Strahlung zurückgeführt wird, spricht eine sehr eindeutige und bedenkliche Sprache. Mit dem Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung sollen besonders auch junge Menschen und deren Gesundheit geschützt werden. So dürfen Minderjährige ab sofort nicht mehr auf die Sonnenbank.
•Straßenverkehrsordnung
Es fallen einige Straßenverkehrsschilder weg. So wird zum Beispiel das Schild für beschrankten Bahnübergang, Ersatzlos gestrichen. Sowohl der beschrankte, wie der unbeschrankte Bahnübergang wird zukünftig von einem dreieckigen Warnzeichen mit Zug-Abbildung signalisiert.
Auch für Fahrradfahrer gibt es neue Regelungen. So dürfen zukünftig nur noch maximal zwei Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in einem Fahrradanhänger befördert werden. Ist ein Radweg vorhanden, so muss der mit dem Anhänger auch benutzt werden. Das gesetzliche Tempolimit auf Fahrradstraßen beträgt ab dem 01. September 2009 nur 30 km/h. Erstmals werden Inline-Skater und Rollschuhfahrer ausdrücklich in der StVO genannt und ab sofort wie Fußgänger behandelt. Sie dürfen außerhalb des Fußweges am rechten Straßenrand in Fahrtrichtung fahren, wenn das neue Zusatzschild „Inline frei“ dies erlaubt.
•Klarheit im Familienrecht
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen ist grundlegend reformiert worden.So ist für alle Streitigkeiten im Bereich Ehe und Familie bzw. aus dem Verhältnis von Eltern und Kindern ein großes Familiengericht zuständig. Das ist ebenfalls zuständig für Fragen zum Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht und Versorgungsausgleich. Damit sollen diese Fälle vereinfacht, gleichzeitig Verfahren beschleunigt und damit vor allem betroffene Kinder entlastet werden.
•Scheidungsrecht
Bei einer Scheidung soll zukünftig mehr Gerechtigkeit vor allem in Fragen des Vermögensausgleichs herrschen. Dafür soll das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sorgen. Ab sofort gelten zum Beispiel einheitliche Stichtage für die Berechnung von Zugewinn- oder Ausgleichsforderungen.
Darüber hinaus sollen auch Rentenansprüche gleich und damit gerechter unter den Geschiedenen aufgeteilt werden. Schulden, die mit in die Ehe gebracht wurden, werden zukünftig nicht mehr mit dem Zugewinn verrechnet. Das neue Gesetz findet auf alle Scheidungen Anwendung, die ab dem 01.09.2009 eingeleitet werden.
•Patientenverfügung
Bei der Anordnung von lebenserhaltenden Maßnahmen hat der Wille des Patienten nun immer Vorrang. Mit einer Patientenverfügung kann nun jeder klare seinen Willen kundtun und festhalten. Jeder Erwachsene kann schriftlich festhalten, ob er bestimmte ärztliche Behandlungen wünscht, für den Fall, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
•Neue Schlichtungsstelle
Streitigkeiten mit dem eigenen Anwalt, können zukünftig vor die neue „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ gebracht werden. Die Auseinandersetzung kann somit von einem unparteiischen Schlichter schnell und kostengünstig beigelegt werden.
Alle Änderungen auf einen Blick finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung .

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