2009 neigt sich unaufhaltsam dem Ende entgegen und das neue Jahr 2010 steht bereits in den Startlöchern. Und so ein neues Jahr wartet natürlich immer mit einer ganzen Reihe von Veränderungen auf, kleinen und größeren Veränderungen. Eine der bereits bekannten und sicheren Veränderungen ist das sogenannte Faktorverfahren im Lohnsteuerbereich.
Und die Veränderung könnte sich doch spürbar in der ein oder anderen Lohntüte auswirken. 2010 hält also das sogenannte Faktorverfahren Einzug. Das ist vor allem für Doppelverdiener Ehepaare interessant. Denn ab dem 01.Januar 2010 können alle Ehepaare den Lohnsteuerabzug mit Hilfe eines Faktors neu untereinander verteilen. Dieses „optionale Faktorverfahren“ ermöglicht es also, dass für beide Ehepartner die Steuerklasse IV angewendet wird.
Bisher war und ist die Situation so, dass bei vielen Ehepaaren die Steuerklassenkombination III / IV besteht. Dabei erhält der Besserverdiener die Steuerklasse III und hat damit weniger Steuerabzug. Der Geringverdiener hingegen muss einen relativ hohen Steuerabzug hinnehmen und hat somit noch weniger in der Lohntüte. Im Grunde sind die Steuerabzüge für beide Partner zusammen gesehen optimal, allerdings weiß der Partner mit Steuerklasse III nie wirklich, was er eigentlich verdient.
Mit dem Jahr 2010 und dem Faktorverfahren soll sich das nun ändern.
Ehepaare können nun das Faktorverfahren beantragen. Dafür müssen dem zuständigen Finanzamt Anfang 2010 die geschätzten Jahresgehälter beider Ehepartner mitgeteilt werden. Das Finanzamt ermittelt dann einen Faktor, der auch sofort in die Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Der Faktor ist ein Multiplikator, der die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings anders als bisher bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Das Finanzamt behält ab dann genau soviel Lohnsteuer ein, wie bei der Steuerklassenkombination IV / IV.
Vorteile des neuen Verfahrens sind z.B. das die Lohnsteuersumme recht genau der Jahreseinkommenssteuer entspricht und mit weniger Steuernachzahlungen zu rechnen ist. Für die Geringverdiener unter den Ehepartnern, in der Regel also für Frauen, bringt das Faktorverfahren ebenfalls einen entscheidenden Vorteil mit sich. Denn den Frauen bleibt nun deutlich mehr Nettogehalt, in der Lohntüte ist somit einfach mehr drin.
Auch auf Lohnersatzleistungen wie z.B. Elterngeld oder Arbeitslosengeld wirkt sich das Faktorverfahren aus. Denn mit dem nun höheren Nettogehalt steigen für den Fall der Fälle automatisch auch die staatlichen Zahlungen für Eltern- bzw. Arbeitslosengeld.
In der Praxis sollen so z.B. Frauen, die bisher zu Hause sind und sich ausschließlich um Haushalt und Familie kümmern, ein attraktiver finanzieller Anreiz geschaffen werden, wieder ins Berufsleben einzusteigen.
Das
Bundesfinanzministerium stellt auf seiner Internetseite neben zahlreichen Informationen, auch einen kostenlosen Online Rechner zur Verfügung. Mit dem Rechner kann der Faktor berechnen werden und damit ist es Ehepaaren sofort möglich, die steuerlichen Auswirkungen zu vergleichen.
Übrigens, auch die bekannte Kombination der Steuerklassen III und V bzw. IV und IV ohne Faktor sind weiterhin möglich.